Grundschule Eberbach
           Krankmeldung
nach
Nur in dringenden Fällen kann Unterrichtsbefreiung gewährt werden. Es liegt im Ermessen der Klassenlehrer*innen, eine Schülerin oder einen Schüler bis zu drei Tagen zu beurlauben. Eine Beurlaubung über einen längeren Zeitraum muss immer schriftlich und rechtzeitig bei der Schulleitung beantragt werden. Nach § 3 und 4 der Schulbesuchsverordnung ist es grundsätzlich nicht gestattet, vor oder nach unterrichtsfreien Tagen eine Beurlaubung/Befreiung und somit eine Verlängerung der Ferien zu erwirken. Für Schulkinder, die vor oder direkt nach den unterrichtsfreienTagen als erkrankt gemeldet werden, muss der Schule eine ärztliche Bescheinigung  über die Schulunfähigkeit des Schülers vorgelet werden.
Beurlaubung
…. und nicht zur Schule kommen kann, melden Sie es bitte bis spätestens 8.15 Uhr  im Schulsekretariat. Im Interesse der Sicherheit Ihrer Kinder melden wir uns andernfalls bei Ihnen, um nach dem Verbleib zu fragen. Bitte denken Sie daran, dem Klassenlehrer ab dem 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung  für die krankheitsbedingten Fehltage zukommen zu lassen (§ 2 Schulbesuchsverordnung). Auch wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann, sollten Sie ihm eine schriftliche Notiz mitgeben. Nach 10 Fehltagen kann die Schule ein ärztliches Attest anfordern, sowie immer vor und nach unterrichtsfreien Tagen.
Zurück Zurück Startseite Startseite
                                                      Wenn Ihr Kind krank ist….
Datenschutz