Grundschule Eberbach
Hausordnung
Schulbeginn und Schulende
Die Schule öffnet um 7.45 Uhr (Randzeit öffnet um 7 Uhr)
Bei Regen entscheidet die Frühaufsicht über einen früheren Einlass der Schülerinnen und
Schüler.
Der Schulhof wird zwischen 7:20 Uhr und 7:45 Uhr beaufsichtigt.
Nach dem Unterrichtsende verlassen die Schülerinnen und Schüler
zeitnah das Schulgelände.
Die Aufsichtspflicht endet 10 Minuten nach Unterrichtsende.
Die Bushaltestelle Mehrzweckhalle/ Neckarbrücke wird nach der fünften und sechsten
Stunde entsprechend den Busfahrplänen beaufsichtigt.
Sekretariat
Das Sekretariat ist von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt.
Schulhaus
Während der Unterrichtszeiten haben alle dafür Sorge zu tragen, dass der Umgang im
Schulgebäude leise und rücksichtsvoll ist, um ungestörtes Lernen zu ermöglichen.
Die Pause von 08:35h bis 08:45h verbringen die Schüler im Klassenzimmer.
Eltern, Erziehungsberechtigte und weitere Personen betreten das Schulhaus bei
entsprechenden Anliegen (z.B. Gesprächstermin, …).
Sporthalle
Die Sporthalle darf nur mit geeigneter Sportkleidung und sauberen Sportschuhen betreten
werden.
Schülerinnen und Schüler dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (Lehrkraft) die Halle
betreten.
Aufgebaute Sportgeräte dürfen nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft von den
Schülerinnen und Schüler benutzt werden.
Schulhof
Der Schulhof ist Spiel-und Bewegungsraum während der Unterrichtszeit einschließlich des
Nachmittagsunterrichts, der Betreuungszeit und in den Pausen.
In der Hofpause sind die Aufsichten für den geordneten Verlauf der Pause und den
geordneten Zugang zum Schulgebäude verantwortlich.
Nicht am Schulleben beteiligte Personen ist der Zugang zum Schulhof während der
Unterrichtszeiten, einschließlich Pausenzeiten, nicht gestattet.
Darüber hinaus ist er Spiel-und Bewegungsraum des Horts und der Randzeit, sowie
öffentlicher Spielplatz nach Maßgabe der Stadt Eberbach.
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Allgemeine Regelungen
Bei Krankheit eines Kindes muss das Fehlen umgehend telefonisch oder schriftlich bis
spätestens 8:15 Uhr entschuldigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist auf jeden Fall
nachzureichen.
Ansteckende und meldepflichtige Krankheiten sind der Schule unverzüglich zu melden
(Kopflausbefall, Windpocken, …).
Beurlaubungen sind rechtzeitig, wenn möglich 2 Wochen im Voraus, und schriftlich mit
entsprechender Begründung zu beantragen (Formblatt der Schulen).
- bei bis zu zwei Tagen beim Klassenlehrer beantragen.
- ab drei Tagen bei der Schulleitung beantragen.
- Vor und nach den Ferien sind keine Beurlaubungen möglich!
Es besteht für Schüler/innen ein Verbot zur privaten Nutzung von elektronischen Geräten
(Laptops, Handys, Tablets, etc.) auf dem gesamten Schulgelände.
Werbung (Plakatierung) ist in der Schule oder auf dem Schulhof nur mit Genehmigung durch
die Schulleitungen erlaubt, ggf. nach Absprache mit der Stadt Eberbach.
Parteipolitische Werbung in der Schule ist generell nicht gestattet.
Verantwortlichkeiten
Die Verantwortungen für die gesamte Einrichtung tragen die Schulleitungen,
bzw. die von Ihnen mit Sonderaufgaben delegierte Personen.
Alle erwachsenen Bediensteten der Schule sind gegenüber Kindern und Erwachsenen im
Schulhaus und im Schulhof weisungsbefugt.